◯ Kosten
Meine Praxis ist eine Privatpraxis – mein Behandlungsangebot richtet sich an Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gesetzlich Versicherte die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung erstattet bekommen. Die Kosten für das Erstgespräch und die weiteren Probatoriksitzungen sowie für die psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in aller Regel. Der Umfang hängt dabei von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen und sich die Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie zusenden lassen.
Beihilfe
Psychotherapeutische Behandlungen sind bei der Beihilfestelle erstattungsfähig. Sind Sie beihilfeberechtigt, werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung anteilig von der Beihilfestelle und Ihrer Krankenkasse übernommen. Abhängig von Ihren Vertragskonditionen kann zudem ein Eigenanteil anfallen. Ihren Versicherungsvertrag können Sie vorab erfragen und sich die Unterlagen für die Beantragung einer Psychotherapie zusenden lassen.
Selbstzahler
Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Die Kosten richten sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung wird somit selbstverständlich nicht Ihrer Krankenkasse übermittelt.
Paartherapie
Paartherapie gehört weder zu den Leistungen der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden auch nicht von der Beihilfe übernommen und müssen deshalb selbst getragen werden. Das Honorar wird anhand des Umfangs der Beratung und des Anliegens individuell vereinbart.
Beratung
Beratung gehört ebenfalls weder zu den Leistungen der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden auch nicht von der Beihilfe übernommen und müssen deshalb selbst getragen werden. Das Honorar wird in Abhängigkeit des Leistungsumfangs individuell vereinbart.